von Bürgerinnen und Bürgern EU und EFTA

In der Schweiz wohnhafte Staatsangehörige aus den EU-27/EFTA-Staaten, die über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA verfügen, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Nachzug der Familienangehörigen.
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