
Das Amt für Migration regelt für den Kanton Luzern den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften, Schülern, Studenten, Privatiers, vom Bund anerkannte Flüchtlinge und Familiennachzügen.
Mit Neueinreisenden werden als Impuls zur Integration Begrüssungsgespräche durchgeführt und nach Bedarf Integrationsvereinbarungen abgeschlossen. Bei Nichterfüllen der gesetzlichen Vorgaben werden Massnahmen getroffen. Es bearbeitet Visagesuche die bei den Schweizer Vertretungen des jeweiligen Landes zu beantragen sind.
Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung, indem es die administrative Erfassung der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen übernimmt, deren Erwerbseinsätze prüft sowie die Ausreisege- spräche und die Rückkehrberatung mit abgelehnten Asylsuchenden durchführt.
Für unberechtigterweise anwesende Ausländerinnen und Ausländer organisiert das Amt für Migration die Rückführung in ihre Herkunftsländer, nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis.
Auf dieser Webseite können Sie sich über vielfältige Belange des Ausländer- und Asylwesen informieren. Die Formulare können Sie direkt abrufen und am Bildschirm ausfüllen.

Amt für Migration |
Aufenthalt | 041 228 77 80 |
Asyl | 041 228 77 81 |
Öffnungszeiten: |
Montag - Freitag |

